7. Auflage 2012
Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die Konvention im Jahre 1967. Das Gesetz vom 11. April 1967 zu der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten weist dem damaligen Bundesamt für Zivilschutz die Aufgabe zu, den Wortlaut der Konvention und ihrer Ausführungsbestimmungen zu verbreiten.
Mit der vorliegenden 7. Auflage der Broschüre wird diese Arbeit durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe fortgeführt.