Unter Betreuung versteht man die Unterbringung, sowie die soziale und psychosoziale Versorgung von betroffenen, aber unverletzten Personen, die aufgrund von Kriegseinwirkungen wohnungslos geworden sind.

Teilfähigkeiten der Betreuung sind insbesondere

  • das Einrichten und der Betrieb von Notunterkünften
  • das Einrichten und der Betrieb von Verpflegungsstellen
  • die soziale Grundbetreuung und Vermittlung in weiterführende administrative und psychosoziale Notfallversorgung
  • die Begleitung besonders hilfsbedürftiger Personen
  • die Registrierung von Personen, Dokumentation und Suchdienstanforderungen.