Der Begriff "Persönlicher Schutz" umschreibt Ausrüstungsgegenstände, die eine Person zum Schutz ihrer individuellen körperlichen Unversehrtheit vor gefährdenden Risiken trägt.

Der persönliche CBRN-Schutz ermöglicht es Einsatzkräften in kontaminierten Gebieten, ihre Einsatzaufträge durchzuführen, da er sie vor CBRN-Gefahren durch Kontamination oder Inkorporation schützt.

Welche Anforderungen werden an den persönlichen Schutz gestellt? Interessierte finden diese in der Konzeption Zivile Verteidigung sowie in der Rahmenkonzeption für den CBRN-Schutz.

Die persönliche CBRN-Schutzausrüstung ist für alle Helferinnen und Helfer vorgesehen, die den bundeseigenen Einsatzfahrzeugen des Katastrophenschutz im Zivilschutz zugeordnet sind. Sie soll sie vor den Gefahren durch radioaktive, biologische und chemische Kontamination und Inkorporation (Aufnahme in den Körper) schützen.

Die nachfolgenden Angaben sind kurze zusammenfassende Beschreibungen der einzelnen Bestandteile der Ausrüstung. Sie ersetzen nicht die detaillierten Informationen der Hersteller und Lieferanten, die den Ausrüstungsteilen beiliegen. Diese sind zu beachten. Lediglich für die Tragetasche liegen keine gesonderten Hinweise bei.

Einzelelemente der Persönlichen Schutzausrüstung des Bundes