Die Aufgaben im Zivilschutz ergeben sich aus § 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (kurz: ZSKG).

Im Wesentlichen sind das die Unterstützung des Selbstschutzes der Bevölkerung, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz von Kulturgut sowie ergänzende Ausstattung für die Gefahrenabwehr in den Bundesländern, z.B. den Feuerwehren.

Warnung und Vorsorge

Regal mit Vorratsgläsern, davor ein Smartphone mit der Warn-App NINA Quelle: BBK

Warnung und Vorsorge bilden gemeinsam ein starkes Team und sind besonders wirksam, wenn sie ineinander greifen. Eine Warnung schützt dann am besten, wenn man sich vorher bereits damit beschäftigt hat, welche Notfälle möglich sind und was man dann tun kann.

Je mehr Menschen Grundwissen über mögliche Gefahren, Vorsorge und Schutzhandeln haben, desto anpassungsfähiger ist die Gesellschaft in Ausnahmesituationen.

Für die Warnung der Bevölkerung betreibt das BBK ein Modulares Warnsystem, das allen amtlich warnenden Stellen in Deutschland zur Verfügung steht. Dazu gehört z.B. auch die Warn-App NINA und der Warnkanal Cell Broadcast.

Aufgaben des BBK:

  • Information der Bevölkerung, z.B. zur Notfallvorsorge
  • Warnung der Bevölkerung
  • Unterstützung der Bundesländer und Kommunen bei Warnung und Information der Bevölkerung

Ergänzende Ausstattung

Das Bild zeigt Löschgruppenfahrzeuge und Schlauchwagen auf dem Gelände in Bonn Dransdorf Quelle: Bildkraftwerk

Damit nicht zwei unabhängige Hilfeleistungssysteme für den Zivilschutz und den Katastrophenschutz betrieben werden müssen, wird im Zivilschutzfall auf die vorhandenen Kapazitäten des Katastrophenschutzes in den Bundesländern zugegriffen. Spezialausstattung wie Fahrzeuge, Schutzausrüstung oder Messtechnik, die vor allem im Verteidigungsfall nötig wird, organisiert der Bund zusätzlich zu den vorhandenen Kapazitäten in den Bundesländern.

Das BBK kümmert sich um die Entwicklung und Beschaffung der Spezialtechnik. Sie dient der Betreuung, dem Sanitätswesen, dem Brandschutz und dem CBRN-Schutz. Die Technik wird den Bundesländern in Friedenszeiten für die Gefahrenabwehr im Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt.

Aufgaben des BBK:

  • Entwicklung von Zivilschutzfahrzeugen sowie deren Ausstattung und Ausrüstung
  • Beschaffung von Zivilschutzfahrzeugen und weiterer Ausstattung
  • Übergabe der ergänzenden Ausstattung an die Bundesländer
  • Ergänzende Zivilschutzausbildung von Helferinnen und Helfern des Katastrophenschutzes

Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz

Durch eine hohe Anzahl an Verletzten im Verteidigungsfall kann das Gesundheitswesen schnell an seine Grenzen geraten und die üblicherweise verfügbaren Hilfeleistungspotentiale können nur eingeschränkt verfügbar sein.

Um dem entgegen zu wirken, gibt es verschiedene Maßnahmen des Gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes.

Aufgaben des BBK:

  • Aufbau zusätzlicher sanitätsdienstlicher Fähigkeiten durch die Etablierung einer Medizinischen Task Force
  • Erstellung von Verfahren und Prozessschritten für Einsatzkräfte, um bei der Versorgung und nachfolgenden Behandlung einer Vielzahl gleichzeitig Verletzter die bestmöglichen Entscheidungen treffen zu können
  • Stärkung der Strukturen im Gesundheitswesen
  • Vorhaltung zusätzlicher Ressourcen an Sanitätsmaterial
  • Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten und sowie die Ausbildung zu Pflegehilfskräften

Schutz von Kulturgut

Der Schutz von Kulturgut beinhaltet die Durchführung der Kulturgutschutz-Maßnahmen nach der Haager Konvention. Dabei soll Kulturgut bei bewaffneten Konflikten geschützt werden.

Aufgaben des BBK:

  • Verbreitung der Inhalte der Haager Konvention
  • Sicherungsverfilmung (Mikroverfilmung) von national bedeutsamem Archiv- und Bibliotheksgut
  • Beratung der Bundesländer bei der Identifizierung und Kennzeichnung von unbeweglichem Kulturgut nach Haager Konvention
  • Erarbeitung von Konzepten zum Schutz von Kulturgut in Abstimmung mit den obersten Fachressorts, dem Auswärtigen Amt sowie der internationalen Vertretung bei der UNESCO

Baulicher Bevölkerungsschutz

Der bauliche Bevölkerungsschutz soll mittels baulicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen, die Folgen von Zerstörung, Sabotage oder auch Waffenwirkungen minimieren.

Es geht dabei auch um den Schutz von Personen, Sachwerten und infrastrukturell wichtigen Einrichtungen - sowohl in der eigenen Wohnung, bei der Arbeit als auch im öffentlichen Raum.

Aufgaben des BBK:

  • Information zu Schutz- und Hilfeleistungsmöglichkeiten
  • Entwicklung von Schutz- und Vorbeugungskonzepten für Bauwerke
  • Koordinierung von Projekten, Prozessen und Instrumenten, um Risikobewusstsein und Vorsorge für eine Gefahrenabwehr zu unterstützen

Partnerbehörde im Zivilschutz: Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (kurz: THW)