Unter CBRN-Gefahren versteht man den Schutz vor den Auswirkungen von chemischen (C), biologischen (B) sowie radiologischen (R) und nuklearen (N) Gefahren. Der Ausdruck CBRN ersetzt dabei die früher ausschließlich verwendete Formulierung ABC Schutz, die jedoch als Aufgabengebiet der ergänzenden Ausstattung in §13 ZSKG noch verwendet wird. Das BBK bietet für: Schutz der Personen -, schnelle Detektion - und Gegenmaßnahmen bei Kontakt - mit Gefahren, fachlich-wissenschaftliche Beratung sowie technische Unterstützung an, prüft nach §4 ZSKG Geräte und Mittel und wirkt hier bei der Zulassung, Normung und Qualitätssicherung mit.