Risikomanagement
Deutschland verfügt über gut funktionierende zivile Strukturen zum Schutz seiner Bevölkerung und ist gegenüber alltäglichen Schadensereignissen durch hoch qualifizierte Rettungsdienste, Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten bestens gerüstet. Gleichwohl ist auch Deutschland immer wieder von Ereignissen und krisenhaften Entwicklungen betroffen, die zumindest größere Bevölkerungsteile und ihre Lebensgrundlagen, aber auch die Funktionsfähigkeit vitaler Infrastrukturen und damit des Staates und der Gesellschaft gefährden können.
Für eine bedrohungsgerechte Anpassung des Bevölkerungsschutzes bedarf es daher eines Risikomanagements, dass als kontinuierlich ablaufendes, systematisches Verfahren zum zielgerichteten Umgang mit Risiken führt. Dieses Verfahren beinhaltet u.a. die Analyse und Bewertung von Risiken zwecks Planung und Umsetzung von Maßnahmen insbesondere zur Risikovermeidung/-minimierung und –akzeptanz.
Nur so lässt sich feststellen, ob das Verbundsystem Bevölkerungsschutz in Deutschland für alle zu erwartenden Schadenslagen hinreichend dimensioniert und vorbereitet ist oder ob für Bund, Länder und Kommunen Handlungsbedarf besteht und wenn ja, wo.
Zwischen der Politik und den Behörden, den Behörden untereinander sowie zwischen Behörden und Bürgern bedarf es einer intensiven Kommunikation der Erkenntnisse über bestehende Risiken und mögliche Maßnahmen zum angemessenen Umgang mit denselben. In diese Risikokommunikation müssen alle Akteure aktiv eingebunden werden.
Ein wichtiger Bestandteil der Information der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich potenzieller Risiken liegt auf der Übermittlung von Handlungsanweisungen und Möglichkeiten zur individuellen Vorsorge.
Die Etablierung eines kontinuierlichen Risikomanagementprozesses im Bevölkerungsschutz stellt im jeweiligen Zuständigkeitsbereich für alle Verwaltungsebenen einen wesentlichen Mehrwert dar. Ein wirkungsvolles Risikomanagement führt im ggfs. zu einem abgemilderten Verlauf des Ereignisses oder im Optimalfall auch dazu, dass die Gefahr sich nicht negativ auf die vorhandenen Schutzgüter auswirkt. Somit entlastet das Verfahren auch die Reaktionskräfte im Krisenmanagement.

