Kulturgutschutz
Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Der Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ist eine Aufgabe des humanitären Völkerrechts, zu deren Durchführung die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 3 der Haager Konvention (HK) bereits in Friedenszeiten verpflichtet ist.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist dabei federführend und übernimmt in Verbindung mit den einzelnen Bundesländern die entscheidenden Initiativen.
Goethe-Schiller-Denkmal, Weimar
Quelle: Stiftung Weimarer Klassik/Sigrid Geske
Die wesentlichen Aufgaben, die dem BBK daraus übertragen wurden sind:
- die Sicherungsverfilmung (Mikroverfilmung) von national wertvollem Archiv- und Bibliotheksgut
- die fotogrammetrische Erfassung des nach der Haager Konvention gekennzeichneten unbeweglichen Kulturguts
- die Erarbeitung von Richtlinien und Konzepten zum Bau von Bergungsräumen für bewegliches Kulturgut
- die fachkompetente Begleitung beim Bau von Bergungsräumen bei Museen und anderen Kulturstätten
- die Erarbeitung von Konzepten für weitere Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut in Abstimmung mit den obersten Fachressorts und über das Auswärtige Amt der internationalen Vertretung bei der UNESCO
Weitere Informationen
Broschüre: Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Faltblatt: Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Faltblatt
