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Warnung der Bevölkerung

Die heutige Konzeption der Warnung

Aufgrund des historischen Umbruchs in Mittel- und Osteuropa hat sich Anfang der 90er Jahre die Sicherheitslage in Europa grundlegend verbessert. Diese Verbesserung gestattete es, die Aufwendungen für die Verteidigung zu reduzieren, die ursprünglich auf eine groß angelegte und existenzbedrohende Aggression gegen Deutschland ausgerichtet waren. Im Zuge dieser Umstrukturierung wurde auch die Doppelgleisigkeit beseitigt, die durch die zusätzliche Vorhaltung eines nur auf den Verteidigungsfall ausgerichteten bundeseigenen Warndienstes entstanden war.

Im Rahmen dieser Diskussion entschied 1997 der Gesetzgeber, dass die für die Warnung bei Unglücksfällen und Katastrophen zuständigen Behörden der Länder künftig auch vor den Gefahren warnen sollen, die der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall drohen. Die Länder nutzen den Rundfunk bzw. das Fernsehen zur Durchgabe von amtlichen Gefahrendurchsagen.

Hierdurch wurden den Ländern zusätzliche Aufgaben übertragen. Der Bund behielt die Zuständigkeit bei der Erfassung der Luftkriegsgefahren und der großräumigen radiologischen Gefahren.

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