Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz
Der Schutz der Gesundheit ist nach der Verfassung ein hohes Schutzgut. Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zählen nach §1 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) zu den Aufgaben des Zivilschutzes. Die neue Strategie umfasst die Gesundheitsvorsorge als relevanten Themenkomplex. Sie ist die Grundlage für die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Sicherstellung einer angemessenen Gesundheitsvorsorge und eines angemessenen Gesundheitsschutzes. Die im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) eingerichtete Abteilung - Forschung und Technik, Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz - bearbeitet die Bereiche Gesundheitsschutz, Katastrophenmedizin, medizinische Selbsthilfe und gesundheitlicher Schutz vor CBRN-Gefahren, seuchenhygienisches Management.
Impfung
Handlungsbedarf des Bundes besteht insbesondere bei solchen Gefahrenlagen, die die Länder aus eigener Kraft nicht zu bewältigen in der Lage sind, oder deren Bewältigung sinnvoller weise auf Bundesebene erfolgen sollte. Diese Einschätzung spiegelt sich in den Gefährdungsanalysen der Länder wider, die einen Schwerpunkt der Aktivitäten des Bundes im Bereich der Bewältigung des Massenanfalls konventionell oder durch CBRN-Stoffe Verletzter sehen. Die medizinische Bewältigung großflächiger, national bedeutsamer Gefahren- und Schadenlagen muss die gesamte Rettungskette umfassen.
Diese beinhaltet neben dem Selbstschutz die Erste Hilfe und die präklinische sowie ambulante oder klinische Versorgung der geschädigten Personen. Für das Länder übergreifende Management eines Massenanfalls Verletzter (MANV) sind harmonisierte Konzepte erforderlich. Das gilt in gleicher Weise für die Verknüpfung der nationalen Konzepte mit den internationalen Aktivitäten im Bevölkerungsschutz. Neben der Harmonisierung und Koordinierung bedarf es auch der Bereitstellung von Ressourcen.
Die Abteilung trägt durch ihre Arbeit dazu bei, den Gesundheitsschutz bei national bedeutsamen Schadenslagen sowie im Verteidigungsfall sicherzustellen. Dabei steht der Massenanfall Verletzter und die Versorgung durch chemische, biologische oder radioaktiver Gefahrstoffe geschädigter Menschen im Vordergrund. Die Aufgaben und Leistungen sind analytisch, planerisch-konzeptionell, beratend-informativ und harmonisierend.
Die fachlichen Schwerpunkte liegen bei folgenden Aufgaben:
- Medizinische Fachberatung, Unterstützung der Ressorts bei einer einheitlichen Planung der gesundheitlichen Versorgung
- Entwicklung und Harmonisierung von Konzepten für den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz auf nationaler und internationaler Ebene, Entwicklung fach- und ressortübergreifender Konzepte
- Medizinische Versorgung bei Großschadenlagen, konzeptionelle Vorgaben für Krankenhausalarmplanungen oder Krankenhausalarmpläne, Sanitätsmaterialbevorratung/-vorsorgeplanung
- Medizinische Vorsorgeplanung für großflächige und/oder national bedeutsame CBRN-Gefahren (CBRN = chemisch/biologisch/radiologisch/nuklear = früher ABC-Schutz)
- Standards für Organisation, Einsatzplanung und –taktik, Logistik, Qualitätsmanagement, personelle und materielle Ausstattung im medizinischen Bevölkerungsschutz
- Risikoabschätzung und Bewertung von CBRN-Gefahren für Zwecke des medizinischen Bevölkerungsschutzes
- Entwicklung von Strukturen zu Bereitstellung und Austausch von Informationen, Aufbau von Netzwerken
- Harmonisierung von Konzepten und Maßnahmen der Länder im Gesundheitsschutz mit Relevanz für die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben
- Beratung und Unterstützung von Ländern und Kommunen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung in Spezialfragen des Schutzes vor chemischen, biologischen und radioaktiven Gefahren sowie beim Massenanfall von Verletzten
