Navigation und Service

Sanitätsmittelbevorratung

Sanitätsmaterialbevorratung in Deutschland

In der Zeit zwischen dem Ende der 50er und 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden große Mengen Sanitätsmaterial eingelagert. Im Falle eines Krieges sollte dies die medizinische Versorgung von Hunderttausenden verletzten oder erkrankten Menschen sicherstellen. Die Vorräte erfüllten die Anforderungen nach langer Lagerfähigkeit, fast wartungsfreier Aufbewahrung und einfacher Bedienbarkeit.
Die Lager wurden nach einem festgelegten Zuteilungsschlüssel je nach Bevölkerungsdichte über das ganze Bundesgebiet verteilt. Neben den Zivilschutz-Sanitätslagern wurden Hilfskrankenhäuser eingerichtet und mit Vorräten
ausgestattet. Daneben existierten zusätzlich spezielle, besonders gesicherte Schmerzmitteldepots, beispielsweise bei der Polizei. Mit der Auflösung der Zivilschutz-Lager und der Räumung der Hilfskrankenhäuser wurde der größte Teil der Sanitätsmaterialien im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen abgegeben und ein kleiner Teil von einigen Bundesländern für den eigenen Katastrophenschutz übernommen.
In der jüngeren Vergangenheit wurde deutlich, dass eine Gefährdung der Bevölkerung zunehmend in Großschadensereignissen und Unglücken wie Naturkatastrophen, terroristischen Anschlägen, Unfällen mit Massentransportmitteln oder Großbränden zu sehen ist. Bei großflächigen Gefahren- und Schadenslagen muss mit einer hohen Anzahl verletzter Menschen gerechnet werden. Bei diesem Massenanfall Verletzter (MANV) ist die Krankenhausbehandlung eine der entscheidenden Maßnahmen. Für die intensivmedizinische Behandlung sehr vieler Betroffener könnte es zu Engpässen in der Versorgung mit dem Sanitätsmaterial kommen.


Diese Seite:

Abonnieren

BBK

© 2005 - 2012 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe