Luftschutz, Zivilverteidigung und Zivilschutz in der ehemaligen DDR
Entwicklung der Zivilverteidigung in der ehemaligen DDR
Unter dem Titel „Schützen und Helfen“ wurde seit 1981 die Zeitschrift der Zivilverteidigung der ehemaligen DDR herausgegeben. Schützen und Helfen, damit sollte plakativ der Auftrag dieser Organisation seit den achtziger Jahren umrissen werden. Im Jahre 1954 erteilte die damalige DDR- Führung den Auftrag an den Minister des Innern im Zusammenhang mit weiteren Sicherheitsvorkehrungen den Luftschutz aufzubauen.
Mit der Planung erster Maßnahmen wurde die Hauptabteilung Feuerwehr beauftragt. Bereits seit Juli 1952 bestand im Ministerium des Innern eine Abteilung Katastrophenbekämpfung. Aber erst nach der Erklärung der UdSSR über die Gewährung der Souveränität an die DDR vom 25. März 1954 wurde eine zentrale Katastrophenkommission unter Vorsitz des Ministers des Innern eingerichtet. Auf der Ebene der Bezirke und Kreise unterstanden die Katastrophenkommissionen dem jeweiligen Vorsitzenden des Rates des Bezirkes und des Rates des Kreises.
Am 11. Februar 1958 verabschiedete die Volkskammer der DDR das Gesetz über den Luftschutz. Organisatorisch war der Luftschutz bis zum September 1970 als eigene Verwaltung dem Ministerium des Innern zugeordnet. Leiter des Luftschutzes der DDR wurde der Minister des Innern.
Auf allen Ebenen wurden die jeweiligen Vorsitzenden/Leiter der staatlichen Behörden, in Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften zugleich zum Leiter des Luftschutzes bestimmt. Der Leiter des Luftschutzes der DDR und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke verfügten jeweils über einen Stab sowie eine Schule des Luftschutzes, personell besetzt mit Offizieren, Unteroffizieren und Zivilbeschäftigten.

